Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.

Geltungsbereich

  1. Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen der Fotografin.
  2. Die Fotografin ist für die Beschaffung der Fotoapparate und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, zuständig.
  3. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann die Fotografin Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen (Assistenten, Visagisten, Stylisten, etc.).
  4. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt.
  5. Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige und zu vergütende Leistungen.
  6. Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum der Fotografin. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht an überlassenem Bildmaterial.
  7. Der Kunde hat ihm zur Verfügung gestelltes Bildmaterial mit aller Sorgfalt zu behandeln.
  8. Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.
  9. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.
  10. Kommt der Kunde der Verpflichtung (gemäss Ziffer 10) nicht nach haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat die Fotografin Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung.
  11. Es obliegt nicht der Fotografin, die Zustimmung der zu fotografierenden Personen (Model Release) oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.
  12. Die Fotografin darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher Form.
  13. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Other Days durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen. Mit der Buchung bzw. Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.

Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.
  2. Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, der Fotografin eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars zu bezahlen.
  3. Die Fotografin kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen sofern dies mit dem Kunden vereinbart wurde.
  4. Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
  5. Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin gestattet.
  6. Bei Verwendung des Werks hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebührende Namensnennung zu sorgen.
  7. Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch die Fotografin für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte, sorgt der Fotograf dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.

Haftung

  1. Die Fotografin haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung.
  2. Die Haftungsbeschränkung (gemäss Ziffer 21) gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen der Fotografin.
  3. Bei Ansprüchen gegen die Fotografin seitens Dritter, die (gemäss Ziffer 12) dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.
  4. Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.

Honorar

  1. Die Buchung der Fotografin ist verbindlich. Durch die mündliche oder schriftliche Bestätigung bzw. Terminvereinbarung (Brief, Telefon, E-Mail, WhatsApp, Instagram) des Kunden kommt der Vertrag zustande.
  2. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar wird nach Übergabe der Vorschaubilder in Rechnung gestellt und ist sofort ohne Abzug, spätestens aber bis 10 Tage nach Rechnungseingang zu überweisen. Erst nach Zahlungseingang wird das bearbeitete Bildmaterial in elektronischer Form (jpg) zur Verfügung gestellt.
  3. Das Honorar (gemäss Ziffer 25) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.

Stornierung

  1. Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den verabredeten Termin nicht wahrnehmen, wird ihm die Option eingeräumt, einmalig kostenfrei einen Ersatztermin in Anspruch zu nehmen. Der Auftraggeber hat dies der Fotografin baldmöglichst mitzuteilen.
  2. Eine Absage oder Terminverschiebung ist bis spätestens 5 Werktage vor dem Termin möglich und bis dahin kostenfrei. Danach wird das vereinbarte Honorar zu 50% in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen ohne Absage werden 100% des Honorars als Ausfallhonorar fällig.
  3. Abmeldungen haben telefonisch oder schriftlich per E-Mail zu erfolgen. Die Berechnung der oben genannten Honorare (gemäss Ziffer 29) erfolgt nicht bei Unfall, plötzlicher Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegenden Gründen. Dies gilt ebenso, wenn das Shooting in gegenseitiger Absprache infolge Schlechtwetter auf ein anderes Datum verschoben wird.
  4. Die Fotografin behält sich das Recht vor, eine Sitzung wegen Krankheit, Notfall, Tod in der Familie, schlechtem Wetter und anderen unvorhersehbaren Ereignissen, abzusagen oder zu verschieben. Der Kunde wird in diesem Fall so schnell wie möglich informiert und das Shooting wird zum frühestmöglichen verfügbaren Termin nachgeholt. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz der Fotografin, auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältniss ist materielles Schweizer Recht anwendbar.

Sonstiges

  1. Für die Dauer von zwölf Monaten ab der Fotoproduktion bewahrt die Fotografin die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf.
  2. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Fotografin ausgewählt.